1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle „Leistungen“, die die MediaResult GmbH mit Sitz Curt-Frenzel-Straße 10 in 86167 Augsburg, Deutschland („mediaRESULT“) gegenüber Kunden erbringt. Diese sind insbesondere die Planung, Projektierung, die Montage und Installation von technischen Anlagen, die Begleitung der Inbetriebnahme sowie den Support und die Wartung von technischen Anlagen. Die Leistungen werden insbesondere durch die Beschaffung und den Verkauf der technischen Anlagen oder Teilen davon sowie Verbrauchsmaterialien ergänzt.
1.2. „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind i) Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, ii) juristische Personen des öffentlichen Rechts, iii) ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die Erbringung von Leistungen von mediaRESULT an private Endverbraucher ist ausgeschlossen.
1.3. „Hardware“ im Sinne dieser AGB bezeichnet alle materiellen Bestandteile eines elektronischen Gerätes sowie die mit dem Gerät ausgelieferte Software (Betriebssystem etc.) inklusive der zusätzlich für die Montage und Installation erforderlichen physischen Waren, die nach Lieferung und/oder Montage im Verantwortungsbereich des Kunden verbleiben.
1.4. „Waren“ im Sinne dieser AGB sind Hardware und Verbrauchsmaterialien, die insbesondere für die Nutzung der technischen Anlagen erforderlich sind.
1.5. Kunde und mediaRESULT werden auch einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
1.6. „Schriftlich“ oder „Schriftform“ im Sinne dieser AGB schließt neben der Schriftform ausdrücklich die Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (AES; z. B. DocuSign) mit ein.
1.7. Die Anforderungen für „Textform“ im Sinne dieser AGB ergeben sich aus § 126b BGB.
1.8. Weitere Begriffsbestimmungen finden sich in den folgenden Ziffern der AGBs.
1.9. Angebote, Auftragsbestätigungen und die Erbringung von Leistungen erfolgt durch mediaRESULT ausschließlich nach Maßgaben dieser AGB.
1.10. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn mediaRESULT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat und ist auf den jeweiligen Einzelfall beschränkt. Die vorbehaltslose Abgabe eines Angebots oder Annahme eines Auftrags stellt ausdrücklich keine Annahme von abweichenden und ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
1.11. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Rahmen eines schriftlichen (Rahmen-) Vertrages zur Erbringung von Leistungen durch mediaRESULT mit dem Kunden gehen den Vereinbarungen dieser AGB vor.
1.12. Die AGB gelten jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Angebote, Vertragsabschluss, Vergütung
2.1. Von mediaRESULT gegenüber dem Kunden abgegebenen Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Es gilt immer das zuletzt gegenüber dem Kunden abgegebene Angebot von mediaRESULT.
2.2. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Präsentationen sind nur maßgebend soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen von Entwürfen, Modellen, Konstruktionen, Ausstattungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
2.3. Nach Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt eine Auftragsbestätigung durch mediaRESULT. Erfolgt kein unverzüglicher Widerspruch des Kunden, spätestens innerhalb von drei Werktagen, gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen und Konditionen, als zwischen mediaRESULT und Kunde vereinbart (Vertrag).
2.4. Der Vertrag kommt spätestens mit der beauftragten Leistungserbringung durch mediaRESULT gegenüber dem Kunden zustande.
2.5. Alle Vergütungen verstehen sich als Nettopreise in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.6. Versandkosten, Zollgebühren, Abgaben werden im Angebot jeweils getrennt ausgewiesen. Erfolgt kein entsprechender Ausweis, sind diese im Angebot nicht beinhaltet.
2.7. Kommt der Kunde seinen vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch insbesondere Wartezeiten, zusätzliche An- und Abfahrten, zusätzliche Montagezeiten, zusätzliche Vorhaltekosten für Personal und Geräte oder sonstige Kosten, so werden diese zusätzlich berechnet und vergütet. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils aktuellen Preisliste der mediaRESULT bzw. des nachweisbar entstandenen Schadens.
2.8. mediaRESULT hat das Recht, die vereinbarte Vergütung in einer laufenden wiederkehrenden Leistungserbringung in dem Maße anteilig anzupassen, wie mediaRESULT nachweisen kann, dass sich relevante Kosten gegenüber dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. der Aufnahme der Leistung, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt, verteuert haben. Das gleiche Recht auf anteilige Preisanpassung hat der Kunde, wenn sich relevante Kosten nachweisbar verringert haben. Die Forderung auf Anpassung wird durch Mitteilung (schriftlich oder in Textform) mit einem Vorlauf von einem Monat gegenüber der anderen Partei angezeigt. Eine rückwirkende Anpassung der Vergütungsanpassung ist ausgeschlossen. Der jeweils anderen Partei steht der Nachweis von höheren oder geringeren Kosten frei.
3. Termine, Fristen
3.1. Verbindliche Liefer- und Leistungstermine und -fristen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform der mediaRESULT. Bei Termin die z. B. durch Begriffe wie „ca.“, „etwa“ oder ähnliches gekennzeichnet sind, ist mediaRESULT bemüht, diese nach besten Kräften einzuhalten.
3.2. Verbindliche Liefer- und Leistungstermine und -fristen stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass
a) die vom Kunden zu vertretende Voraussetzungen für die anstehenden Lieferungen und Leistungen erfüllt sind;
b) die Selbstbelieferung der mediaRESULT rechtzeitig erfolgt (dies stellt nur dann eine aufschiebende Bedingung dar, wenn mediaRESULT die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung nicht selbst zu vertreten hat);
c) nach Auftragsbestätigung keine Änderungen am Auftrag erfolgt sind (in diesem Fall beginnt eine neue angemessene Leistungsfrist mit Bestätigung der Änderung durch mediaRESULT).
3.3. Die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere die von mediaRESULT benötigten Informationen auf Anforderung erteilt und seine Zahlungspflichten einhält. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden die Fristen bzw. Termine angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung auf Seiten des Kunden verlängert.
3.4. mediaRESULT wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen informieren.
3.5. Ist mediaRESULT mit einer Leistung in Verzug, so steht dem Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von vier Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
3.6. Sämtliche Fristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, sofern die Partei kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Übernahme-, Vorsorge- oder Abfindungsverschulden trifft. Das gleiche gilt bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, besondere gesetzliche und behördliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes bzw. die Leistungserbringung von Einfluss sind. Die Parteien werden sich über ein entsprechendes Vorliegen und die voraussichtlich zu erwartende Dauer unverzüglich informieren. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und dem Vorliegen der zumindest über den Zeitraum von vier Wochen bestehende Unmöglichkeit der Leistung, sind die Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag fristlos zu beenden.
4. Leistungen mediaRESULT
4.1. Der vertragsgegenständliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (schriftlich oder in Textform) oder einem anderweitigen schriftlichen oder in Textform abgeschlossenen Vertrag zwischen mediaRESULT und Kunde. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen der Bestätigung (schriftlich oder in Textform) von mediaRESULT.
4.2. mediaRESULT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Arbeiten und Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
5. Mitwirkungspflicht Kunde
Informationspflicht
5.1. Der Kunde wird mediaRESULT die erforderlichen Informationen für insbesondere Planung, Konzeption, Angebotserstellung, Leistung, Service, etwaige Mängelbeseitigung auf Anforderung von mediaRESULT vollständig und unverzüglich zukommen lassen.
5.2. Der Kunde informiert mediaRESULT vor Beginn der Leistungserbringung über sämtliche ihm bekannten Gefahrenquellen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsanweisungen sowie besondere örtliche Gegebenheiten.
Kontaktperson
5.3. Der Kunde wird mediaRESULT vor Leistungserbringung (eine) kompetente, fachkundige und verantwortliche Kontaktperson(en) benennen, die mediaRESULT während der Leistungszeiten zur Verfügung steht/stehen. Diese Kontaktperson(en) ist/sind vom Kunden zu ermächtigen, Entscheidungen zu treffen und Erklärungen abzugeben sowie Anlagen zu sichern, An- und Abschaltungen vorzunehmen, soweit diese im Rahmen der Leistungserfüllung für mediaRESULT erforderlich sind, sowie abschließend eine Abnahme der Leistungen zu erklären.
Haus- und Weisungsrecht
5.4. Das Hausrecht sowie die Verantwortung für die betriebliche Sicherheitsorganisation, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege sowie die Koordination mit anderen auf dem Gelände des Arbeitsbereichs tätigen Unternehmen verbleiben beim Kunden.
5.5. Ein direktes Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitenden der mediaRESULT besteht ausschließlich hinsichtlich der Zugangs-, Sicherheits- und Verhaltensregeln auf dem Betriebsgelände des Kunden. Fachliche, organisatorische und personelle Weisungen gegenüber den Mitarbeitenden der mediaRESULT erfolgen ausschließlich durch die mediaRESULT.
5.6. mediaRESULT weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass bezüglich der Auswahl, dem Einsatz und der Platzierung der Hardware beim Kunden, insbesondere auch bei stromführenden Geräten, etwaige DIN-Vorschriften, Richtlinien oder Ähnliches vom Kunden zu berücksichtigen und einzuhalten sind. Der Kunde hat hier ein Weisungsrecht und auch eine -pflicht gegenüber mediaRESULT. mediaRESULT hält sich bei der Leistungserbringung an die Vorgaben des Kunden. Die Verantwortung für die entsprechende Einhaltung der Vorschriften liegt vollumfänglich beim Kunden.
5.7. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und Zustimmungen einzuholen und aufrecht zu erhalten.
5.8. Soweit Leistungen an bestehenden elektrischen Anlagen des Kunden durchgeführt werden, bleibt die Anlagenverantwortung im Sinne der einschlägigen elektronischen Vorschriften beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Zugang
5.9. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich, betriebsbereit, mit Licht und Arbeitsstrom sowie sonstiger notwendiger Infrastruktur versorgt und gefahrenlos erreichbar sind und die Leistungserbringung ohne vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen durchgeführt werden können.
Waren
5.10. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Anlieferung direkt einer Wareneingangsprüfung zu unterziehen und auf offensichtliche Fehler und Mängel zu überprüfen. Eine Beschädigung der Verpackung ist direkt beim Frachtführer zu reklamieren.
5.11. Vor einer etwaigen Montage der Hardware durch den Kunden ist die gelieferte Ware durch den Kunden bereits auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
5.12. Sollte ein Mangel bestehen, ist dies gegenüber mediaRESULT direkt und noch vor einer etwaigen Montage durch den Kunden durch Foto zu dokumentieren und schriftlich oder in Textform anzuzeigen. mediaRESULT ist Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel vor der Montage zu beseitigen. § 377 HGB gilt ergänzend.
5.13. Ab dem Zeitpunkt der Montage durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte ist eine entsprechende Reklamation gegenüber mediaRESULT nicht mehr möglich.
5.14. Bei Rückgabe oder Reklamation ist die beabsichtigte Rücksendung vom Kunden vorab schriftlich oder in Textform mediaRESULT anzuzeigen und der Weg der Rücksendung mit mediaRESULT abzustimmen.
Für ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht grundsätzlich keine Rückgabeanspruch gegenüber mediaRESULT.
5.15. mediaRESULT ist in der Regel nicht Hersteller der angebotenen Hardware und der damit verbundenen Software (Betriebssysteme etc.) und der Verbrauchsmaterialien. Beschränkungen und Vorgaben der Hersteller sind neben den rechtlichen Vorschriften bei der Montage, Nutzung und einer etwaigen Verwertung durch den Kunden zu beachten.
5.16. Der Kunde wird die ihm überlassenen Waren, sonstige Gegenstände (z. B. Handbücher), Rechte, Lizenzen pfleglich behandeln und diese insbesondere vor Missbrauch, Diebstahl, Zugriff Dritter, Beschädigung und Untergang insbesondere während i) der Überlassung, ii) der Mietzeit, bis zum etwaigen vollständigen Eigentumsübergang an den Kunden angemessen schützen.
5.17. Der Kunde wird mediaRESULT i) unverzüglich ii) zumindest in Textform über beabsichtigte oder vorgenommene Zugriffe Dritter auf die von mediaRESULT überlassenen Gegenstände, Rechte, Lizenzen unterrichten und unterrichtet die zugreifenden Dritte vom Anspruch der mediaRESULT.
5.18. Endet ein Mietverhältnis (insbesondere für Leihgeräte zur Überbrückung) wird der Kunde die Nutzung der zur Miete überlassenen Hard- und Software sowie sonstiger Rechte, Lizenzen und Gegenstände sofort einstellen und diese auf eigene Kosten und Verantwortung an die mediaRESULT zurückgeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher etwaig vorhandenen Kopien.
Datensicherung
5.19. Software und Daten sind durch regelmäßig zu aktualisierende Antivirenprogramme und Backups angemessen durch den Kunden zu sichern.
5.20. Die Leistungserbringung der mediaRESULT ist nicht auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gerichtet. Der Kunde wird alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass mediaRESULT im Rahmen ihrer Leistungserbringung personenbezogene Daten offengelegt werden. Soweit personenbezogene Daten dennoch verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich als unbeabsichtigter und technisch unvermeidbarer Nebeneffekt der Leistungserbringung.
Unterbeauftragung
5.21. Wird mediaRESULT als Unterbeauftragter tätig, so ist der Kunde (Unterbeauftragender) verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten seines Kunden rechtzeitig herbeizuführen und sicherzustellen, dass diese Mitwirkungspflichten auch zugunsten von mediaRESULT erfüllt werden.
6. Rechnung, Zahlung
6.1. Die Leistungen werden in der Regel nach Leistungserbringung von mediaRESULT an den beauftragenden Kunden berechnet.
6.2. mediaRESULT behält sich jederzeit vor, Leistungen gegenüber Kunden nur gegen Vorkasse zu erbringen.
6.3. Die Änderung des Rechnungsempfängers auf Wunsch des Kunden ist nur nach Änderung des schriftlichen Vertrages auf diesen Rechnungsempfänger möglich.
6.4. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt per E-Mail an eine vom Kunden zu benennende E-Mail-Adresse.
6.5. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.6. Alle Zahlungen sind ohne Abzug und spesenfrei an mediaRESULT zu leisten. Etwaige Bank- und Transferkosten, einschließlich etwaiger Kosten von vom Kunden veranlassten Korrespondenzbanken, trägt der Kunde (entsprechend SWIFT-Gebührencode OUR).
6.7. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
7. Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
7.1. mediaRESULT behält das Eigentum an den gelieferten Gegenständen (Waren, Rechte, Lizenzen) bis zur vollständigen Bezahlung inklusiver aller Liefer- und Nebenkosten.
7.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle offenen Zahlungsverpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag, auch auf nachfolgende unmittelbare Zusatzleistungen, sofern diese Zusatzleistungen im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.
7.3. Der Kunde erhält mit Übergabe (Überlassung) der Hard- und Software ein Besitzrecht zur ordnungsgemäßen Nutzung bis zum etwaigen Eigentumserwerb und verpflichtet sich, die Gegenstände angemessen und pfleglich zu behandeln.
7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist mediaRESULT berechtigt die Gegenstände ohne Verzicht auf sonstige Ansprüche bis zur deren Befriedigung wieder zurückzunehmen.
7.5. Die Kosten einer etwaigen erneuten Aufstellung, Montage, Installation gehen zu Lasten des Kunden.
7.6. Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.7. Aufgrund eines rechtmäßig erfolgten Rücktritts ist mediaRESULT berechtigt, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche und einem Unterlassungsanspruchs von mediaRESULT, vom Kunden eine Entschädigung in Höhe von 15 % (fünfzehn Prozent) der Gesamtvergütung zu fordern. Dem Kunden steht es frei, die Angemessenheit der Entschädigung von einem zuständigen Gericht überprüfen zu lassen.
8. Gefahrenübergang, Gewährleistung
8.1. Der Gefahrenübergang bezüglich zu liefernder Waren erfolgt in der Regel mit der Übergabe an den Transporteur.
8.2. Die Montage-, Installations-, Serviceleistung von mediaRESULT endet mit einer Probe-Inbetriebnahme. Die Abnahme der Leistung ist vom Kunden in Textform zu bestätigen. Unterbleibt dies, so gilt die Leistung abgenommen, wenn i) die Inbetriebnahme erfolgt ist oder ii) der Kunde die Leistung nutzt oder iii) der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme schriftlich unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
8.3. Die Möglichkeit zur Geltendmachung von verdeckten Mängeln bleibt hiervon unberührt.
8.4. Kommt es im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung durch die mediaRESULT zu von der mediaRESULT zu verantwortende Fehler, so wird MediaResult diese Fehler beheben. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich dabei nach Wahl von mediaRESULT auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Übrigen greift die Haftungsregelung in diesen AGB.
8.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde selbständig Änderungen, Erweiterungen, Manipulationen vorgenommen hat.
8.6. mediaRESULT ist berechtigt die Kosten dieser Fehlersuche und -behebung an den Kunden zu berechnen, wenn die Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler, Manipulationen, Veränderungen oder sonstige Aktionen des Kunden oder etwaiger vom Kunden beauftragten Dritter zurückzuführen sind.
8.7. Die Gewährleistungsfrist für installierte Hardware beträgt ein Jahr, beginnend am Tag der Inbetriebnahme durch den Kunden.
8.8. Ergänzend regeln sich Gewährleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben.
9. Nutzungsrechte
9.1. Hardware und die damit verbundene Software (Betriebssysteme etc.), die von mediaRESULT geliefert werden, sind nicht von mediaRESULT entwickelt oder erstellt. Insofern sind die Rechte insbesondere der Hersteller und die von diesen auferlegten Pflichten und etwaige Lizenzbedingungen bei der jeweiligen Nutzung vom Kunden zu beachten.
9.2. Das Eigentum und Urheberrecht an allen von mediaRESULT erstellten organisatorischen Unterlagen, Systemen, Vordruckentwürfen und Datenträgern, etc. die von mediaRESULT entwickelt, produziert oder bereitgestellt werden, verbleiben bei mediaRESULT bzw. dem Urheber oder Hersteller.
Der Kunde erhält die Nutzung daran nur zu eigenen und ausschließlich dem Vertrag unterliegenden Zwecken.
Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen allein für den Kunden entwickelt worden sind.
Das Nutzungsrecht durch mediaRESULT bleibt hiervon unberührt.
9.3. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte an Präsentationen, Entwürfen, Konzepten bleiben auch nach einer etwaigen Vergütung durch den Kunden vollumfänglich bei mediaRESULT. Ist nichts Anderweitiges vereinbart, ist mit einer etwaigen Vergütung der Zeitaufwand vergütet, nicht jedoch eine Nutzungserlaubnis. Für eine weitere Nutzung ist die mediaRESULT mit der Ausführung zu beauftragen. Anderenfalls bedarf es einer vorherigen schriftlichen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien zur Nutzungserlaubnis.
9.4. Eine Verletzung der Bestimmungen unter dem Punkt „Nutzungsrechte“ berechtigt mediaRESULT, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche und einem Unterlassungsanspruch, vom Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des (auch entgangenen) Vertragsvolumens für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Dem Kunden steht es frei, die Angemessenheit der Konventionalstrafe von einem zuständigen Gericht überprüfen zu lassen.
10. Vertragslaufzeiten, -beendigungen
10.1. Für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Support-, Service-, Dienstleistungen) gilt, sofern nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wird, als Vertragsbeginn die Aufnahme der Leistung durch mediaRESULT und eine Basislaufzeit von zwölf Monaten als vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Vertragszeitraum von 12 Monaten, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zur Basislaufzeit bzw. zum jeweiligen Vertragszeitraumende schriftlich gekündigt wird.
10.2. Für alle weiteren Leistungen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der gegenseitig vereinbarten Leistungen.
11. Garantien
11.1. Die Übernahme etwaiger Garantien bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von mediaRESULT.
12. Haftung
12.1. mediaRESULT haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche gegenüber mediaRESULT aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2. Für sonstige Schäden haften mediaRESULT nur, sofern eine Pflicht verletzt worden ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflicht). Diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3. Die Haftung für den Verlust von Daten wird auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern dies im Einzelfall zulässig ist.
12.4. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.5. Diese vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mediaRESULT.
13. Datenschutz
13.1. Die Parteien sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Personenbezogene Daten sind von den Parteien nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO 2016/679) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu nutzen, zu verarbeiten und zu erheben.
13.2. Sollten personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung an Dritte übermittelt werden, hat dies unter der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen.
13.3. Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um die jeweiligen datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen und etwaige Anfragen oder Beschwerden seitens der Betroffenen angemessen zu bearbeiten.
14. Vertraulichkeit
14.1. Zur Vertragsanbahnung, -erfüllung, -beendigung kann es erforderlich sein, dass die Parteien „vertrauliche Informationen“ i. S. d. § 2 Nr.1 GeschGehG austauschen.
14.2. Die Parteien haben während der Dauer der Geschäftsbeziehung und auch nach seiner Beendigung alle vertraulichen Informationen vertraulich und diskret zu behandeln.
14.3. Derartige vertrauliche Informationen, wozu, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, kaufmännische und technische Angaben, Vertragsinhalt, Vergütung, Personalangelegenheiten und Geschäftsbeziehungen zu Dritten (insbesondere Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Berater) gehören, dürfen Dritten gegenüber grundsätzlich nicht, ausnahmsweise nur dann preisgegeben werden, wenn dies im Rahmen der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung begründet ist oder eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht. Diese Bestimmung ist eng auszulegen.
14.4. Die Parteien sind verpflichtet, sich vertrauliche Informationen jeweils nur im für die Vertragsanbahnung, -erfüllung, -beendigung erforderlichen Umfang zukommen zu lassen.
14.5. Jede Nutzung erhaltener vertraulicher Informationen, welche nicht zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien erforderlich ist oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten dient, ist unzulässig.
14.6. Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen den Mitarbeitenden (intern und extern) ausschließlich im erforderlichen Umfang zukommen zu lassen (Need-to-know-Prinzip) und diese auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.
15. Sonstiges
15.1. mediaRESULT ist ein Unternehmen der echion AG mit Sitz in Augsburg. Auch zum Vorteil des Kunden bringen die einzelnen Unternehmen der echion AG ihre Expertise gegenseitig mit ein und arbeiten Hand in Hand. mediaRESULT ist berechtigt, zur Leistungserbringung die echion AG und sämtliche mit der echion AG nach § 15 ff AktG verbundene Unternehmen einzusetzen. Die mediaRESULT bleibt alleinige Vertragspartnerin und Verantwortliche für die Leistungserbringung. Vertragliche Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung können ausschließlich gegenüber der mediaRESULT geltend gemacht werden. Eine unmittelbare Inanspruchnahme anderer Konzernunternehmen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2. Diese AGB und die betreffenden Vertragsbeziehungen zwischen mediaRESULT und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.
15.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den AGB und den Vertragsbeziehungen zwischen mediaRESULT und dem Kunden ist der ausschließliche Gerichtsstand Augsburg, soweit gesetzlich zulässig.
15.4. Erfüllungsort ist der Sitz von mediaRESULT.
15.5. Insbesondere Verpflichtungen von mediaRESULT zur i) Zahlung von Sanktionen, ii) Exklusivität, iii) zur Geheimhaltung oder Vertraulichkeit sowie von iv) solchen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, bedürfen jeweils einer ausdrücklichen Individualvereinbarung.
15.6. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis durch den Kunden an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von mediaRESULT möglich.
15.7. Um die Lesbarkeit zu verbessern, wurde teilweise eine geschlechtsspezifische Schreibweise verwendet. Eine Benachteiligung i.S. § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert.
15.8. Änderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Absehen von der Schriftform.
15.9. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.
Laden Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) herunter
Stand: Juni 2026